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Lukrative Investments in Berlin: Kaufpreis betrug laut Andreas Schrobback nur 1.400 Euro/m²

(Berlin, 06.02.2013) Viele Anleger schrecken mittlerweile vor den hohen Kaufpreisen zurück, die für Wohnimmobilien an den Top-Standorten München, Frankfurt am Main und Hamburg aufgerufen werden. Nicht nur die große Investitionssumme, sondern auch die Angst vor einer Überhitzung lässt Kaufinteressenten unsicher werden.

Alternativ zu den begehrten Standorten kann auch der Immobilienmarkt in Berlin für Kapitalanleger sehr interessant sein. Die Wirtschaft in der Hauptstadt wächst stetig, wie auch die Bevölkerungszahl, wobei die Kaufpreise nach wie vor vergleichsweise günstig sind.

Berlin übt eine große Anziehungskraft auf Investoren aus. Die deutsche Hauptstadt bietet optimale Voraussetzungen für die Wertentwicklung von Immobilien. Daher setzen Anleger verstärkt auf Objekte in den gefragten Berliner Bezirken, die sie zu einem späteren Zeitpunkt mit Wertgewinn wiederverkaufen wollen. Selbst in guten Wohnlagen werden Objekte zu einem Quadratmeterpreis von 1.400 Euro angeboten, der in anderen Metropolen weitaus höher liegt. Dadurch ist es in Berlin möglich, eine Immobilie mit geringerem Budget zu kaufen und mit der Eigentumswohnung regelmäßige Mieteinnahmen zu erzielen.

Berlin ist im europaweiten Vergleich äußerst günstig

Das Image von Berlin hat sich seit dem Mauerfall stetig verbessert und die Metropole hat sich zu einer der beliebtesten Städte weltweit entwickelt. Das gute Investitionsklima zieht daher vor allem auch Investoren aus dem Ausland an, die ihr Kapital in die gepflegten Altbauten und Neubauprojekte investieren. Wohnraum wird in Berlin aufgrund des Anstiegs der Haushalt allmählich knapp. Daraus ergibt sich für Immobilienbesitzer die Chance, Potenziale zur Wertsteigerung umzusetzen. Berlin ist auch interessant für Privatnutzer, die sich jetzt noch eine Immobilie zu einem moderaten Kaufpreis sichern können.

Mieterhöhung betrug 2012 ein Vielfaches – Andreas Schrobback zu rechtlichen Neuerungen

Für Vermieter wurde durch die Änderung des Gesetzes eine bessere Möglichkeit geschaffen, ihre Mieterhöhungen durchzusetzen. Dadurch stieg der Anteil an Mieterhöhungen in diesem Jahr deutlich.

Bislang war es Vermietern nur unter Einhaltung strikter Voraussetzungen möglich, eine Erhöhung der Miete geltend zu machen. Die Schwierigkeit bestand dabei vor allem in der Angabe der ortsüblichen Vergleichsmiete, die in vielen Gemeinden nicht erfasst wird. Auch der Mangel an Vergleichsobjekten hat in vielen Fällen dazu geführt, dass sich die Mieterhöhung nicht begründen ließ und dadurch rechtlich nicht durchsetzbar war. Durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu zwei Streitfällen wurde die Anpassung der Miete an das ortsübliche Preisniveau nun erleichtert. Vermieter werden sich aktuell besonders über die Änderung freuen, da die Mietpreise vielerorts angestiegen sind und dadurch Potenziale zur Erzielung von mehr Einnahmen bestehen.

Vergleichsmieten aus Nachbargemeinden werden ab sofort anerkannt

Betrug die Zahl der Mieterhöhungsforderungen im vergangenen Jahr noch eine überschaubare Anzahl, ist laut Andreas Schrobback in der kommenden Zeit mit mehr Schreiben an die Mieter zu rechnen. Grund hierfür ist, dass Vermieter jetzt den Mietspiegel von benachbarten Orten verwenden können, um ihre Erhöhung zu begründen. Durch die Ausweitung des Kreises von Vergleichsobjekten haben Vermieter den Zugriff auf wesentlich mehr Mietpreise und können damit ihre Entscheidung zur Mieterhöhung besser treffen. Außerdem ist es möglich den Mietpreis bis zum oberen Wert der Preisspanne anzupassen, wenn Gutachter die ortsübliche Miete entsprechend darstellen. Anders ist es hingegen bei der Neuvermietung, wo Vermieter sich nicht im gleichen Umfang nach der ortsüblichen Vergleichsmiete richten müssen.