Andreas Schrobback Immobilien

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Maklerprovision beim Immobilienkauf nicht einheitlich geregelt

In Deutschland gibt es für Maklerprovisionen beim Immobilienkauf keine einheitlichen Regelungen. Das betrifft die Höhe der Provision genauso, wie die Frage, wer für die Maklercourtage aufkommen muss.

Aufgrund dieser fehlenden einheitlichen Regelungen kommt es immer wieder zu Fragen und Missverständnissen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Regelungen nicht nur in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind, sondern auch in den einzelnen Regionen gibt es unterschiedliche Handhabungen. Das führt dazu, dass die Maklerprovision meist zwischen drei und sechs Prozent liegt. Auf diesen Prozentsatz müssen allerdings noch 19 Prozent Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden, sodass am Ende eine Provision in Höhe von 3,57 bis 7,14 Prozent auf den Kaufpreis gezahlt werden muss. Maßgeblich für die Berechnung ist dabei der Kaupreis der Immobilie. In Bremen oder Berlin ist grundsätzlich der Käufer zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet. In anderen Bundesländern gibt es auch Regelungen, dass der Verkäufer die Provision zahlt. In anderen Regionen wird die Provision auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass sich beide zu gleichen Teilen an der Maklercourtage beteiligen müssen.

Neuregelungen der Maklerprovision sind geplant

Derzeit gibt es Planungen, wodurch die Regelungen zur Maklerprovision ab dem Jahre 2013 reformiert werden sollen. NRW will sich im Bundesrat für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen. Dadurch könnte es ab Mitte des Jahres 2013 zumindest in der Zahlungsaufteilung einheitliche Regelungen geben. Die Höhe der Kosten betreffen diese geplanten Änderungen jedoch nicht, sodass Mieter und Vermieter, wie auch Käufer und Verkäufer von Immobilien immer noch genau hinschauen müssen, wie viele Kosten tatsächlich auf sie zukommen.