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Vermögen krisensicher anlegen: Die Wirtschaftsberatung Hagenstrasse 67 Berlin rät zu Sachwertanlagen

Wirtschaftsberatung Hagenstr. 67 Berlin

Wirtschaftsberatung Hagenstr. 67 Berlin

(Berlin, 22.02.2013) Die Wirtschaftskrise hat die Schwächen vieler Finanzprodukte aufgezeigt. Kaum eine Geldanlage hat bewiesen, dass sie für den langfristigen Aufbau einer Vermögensbasis geeignet ist und dem Anleger die gewünschte Sicherheit bieten kann. Die Kehrseite des niedrigen Zinsniveaus ist außerdem, dass der Zins auf Spareinlagen deutlich gesunken ist und mit angespartem Kapital kaum mehr Gewinn erzielt werden kann. Zusätzlich sind die Sparer verunsichert, da die wirtschaftliche Situation in der Eurozone die Gefahr einer Inflation verstärkt. Gerade deshalb besinnen sich viele Anleger zurück auf stabile Sachwerte und investieren ihr Geld in eine Immobilie. Die eigenen vier Wände versprechen Sicherheit und sind oftmals die bessere Alternative zu Aktien, Fonds und anderen Anlageprodukten.

Für die Wirtschaftsberatung aus der Hagenstrasse 67 in Berlin, die ihre Kunden zu wertstabilen Anlagen berät, gehören Immobilien daher ganz klar zu den Gewinnern der Krise. Sachwertanlagen bieten die Möglichkeit, Kapital inflationsgeschützt anzulegen. Ihr Wert ist real vorhanden und sie sind daher wertbeständig, selbst wenn die Konjunktur nachlässt und die Inflation zunimmt. Denkmalgeschützte Immobilien sind eine ganz besondere Form der Kapitalanlage, die sich gleichzeitig zur Optimierung der Steuer nutzen lässt. Die Wirtschaftsberatung aus der Hagenstrasse 67 in Berlin hat sich auf denkmalsanierte Gebäude in gefragten Lagen spezialisiert und unterstützt interessierte Anleger bei der Investition in ein geeignetes Objekt.

Denkmalgeschützte Anlageimmobilien können in vielerlei Hinsicht überzeugen

Kaum eine andere Kapitalanlage kann dem Sparer ein ähnlich hohes Maß an Sicherheit und eine solide Rendite bieten. Zudem ist eine Wohnimmobilie prädestiniert für die Altersvorsorge, da das Objekt entweder selbst bewohnt oder zur Erzielung einer zweiten Rente vermieten werden kann. Gerade deshalb ist das Interesse an Immobilien als Reaktion auf die angespannte Wirtschaftslage in Europa gestiegen. Empfohlen werden Objekte, die sich in guten Lagen befinden und auch weitere wichtige Kriterien erfüllen können. Genau über diese Merkmale, die sich vorteilhaft auf den Wert eines Objekts auswirken, verfügen denkmalgeschützte Immobilien. Die kulturhistorisch bedeutenden Gebäude zeichnen sich häufig durch ihre repräsentativen Fassaden und großzügig geschnittene Grundrisse aus. Zudem ist es durch die fachmännische Sanierung möglich, die Gebäude hochwertig zu modernisieren und einen exklusiven Wohnkomfort herzustellen. Daher sind sie denkmalsanierte Immobilien bei Mietern gleichermaßen beliebt wie bei Eigennutzern.

Ein nicht unwesentlicher Faktor, der die Entscheidung zum Kauf eines solchen Objekts beeinflusst, sind die Denkmal-AfA für Baudenkmäler. Um die Werterhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden in Deutschland zu fördern, werden die Kosten für Sanierungsarbeiten steuerlich begünstigt behandelt. Die Ausgaben kann der Erwerber von der Steuer absetzen und darüber hinaus Fördergelder beantragen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Baumaßnahmen zuvor vom Amt für Denkmalpflege genehmigt werden. Die tatsächliche Höhe der Steuerersparnis ist zudem von mehreren Randbedingungen abhängig. Viele Käufer möchten sich daher vor dem Kauf über die möglichen Steuerauswirkungen informieren, um die Vorteile der Investition umfassend beurteilen zu können. Die Wirtschaftsberatung aus der Hagenstraße 67 in Berlin ist der richtige Ansprechpartner für diese Fragestellungen und wählt die Kaufobjekte nach strengen Kriterien für interessierte Anleger aus. Die denkmalsanierten Immobilien befinden sich meist direkt in der Innenstadt oder in zentrumsnahen Lagen mit etablierter Infrastruktur. Dadurch wird sichergestellt, dass die geforderte Wertstabilität gegeben ist und das Objekt die hohen Renditeerwartungen erfüllen kann. Der Kauf einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang, der sorgfältig geplant werden sollte. Daher empfiehlt es sich, die Service-Leistungen der Wirtschaftsberatung aus der Hagenstrasse 67 in Berlin in Anspruch zu nehmen. Mit der Unterstützung des kompetenten Teams finden Käufer eine geeignete Immobilie für den Vermögensaufbau, die außerdem mögliche Vorteile hinsichtlich der Steuer bieten kann.

Kontakt

Wirtschaftsberatung Hagenstr. 67 Berlin

Andreas Schrobback
Hagenstraße 67
14193 Berlin

Tel.: 030-81 40 42 200
E-Mail: info at andreas-schrobback dot de
Web: http://andreas-schrobback.de

Immobilienkauf: Andreas Schrobback zur Nachfrage – bei Eigentumswohnungen betrug Preisanstieg hohen Wert

Andreas Schrobback

Andreas Schrobback

(Berlin, 14.02.2013) Immobilien gehören unter Investoren und Privatleuten zu den bevorzugten Geldanlagen. Die hohe Nachfrage führt dazu, dass die Preise insbesondere im Segment der gut vermietbaren Eigentumswohnungen stetig steigen. Geeignete Objekte für die Kapitalanlage sind in den bevorzugten Lagen vieler Städte bereits vom Markt verschwunden, da Interessenten aktuell schnell zugreifen und sich weniger Zeit für die Auswahl genommen wird. Darin besteht allerdings auch das Risiko, zu viel Geld für eine Immobilie mit geringem Wert auszugeben. Sowohl Eigennutzer als auch private Anleger sollten bei ihrer Suche nach einem Objekt sorgfältig vorgehen und die Angebote vergleichen.

Jede Immobilie auf ihre Risiken hin überprüfen

Bei der Auswahl einer Immobilie ist eine Reihe von Kriterien zu beachten, um das Risiko einer Fehlinvestition zu vermeiden und die Renditeaussichten zu verbessern. Dazu gehört unter anderem die Gebäudequalität, die von vielen Erwerbern allerdings aufgrund fehlender Kenntnisse nur unzureichend überprüft werden kann. Daher empfiehlt es sich vor allem beim Kauf eines älteren Gebäudes, einen Sachverständigen zu beauftragen und außerdem eine Kostenkalkulation für die Modernisierung erstellen zu lassen. Ein Haus in unsaniertem Zustand kann hohe Kosten verursachen, um es an die modernen Standards anzupassen und die Energieeffizienz zu verbessern. Demzufolge sollte der Kaufpreis deutlich geringer ausfallen. Als wertmindernd gelten unter anderem eine Einfachverglasung, die fehlende Dämmung von Außenwänden, eine alte Heizungsanlage und marode Dachschindeln. Zusätzlich lohnt immer der Blick in das Grundbuch. Lasten und Beschränkungen, die dort eingetragen sind, können den Wert der Immobilie mindern. Ist es beispielsweise aufgrund von Versorgungsleitungen in der Erde unmöglich, tiefere Bauarbeiten auf dem Grundstück vorzunehmen, wirkt sich dies auf den Preis des Objekts aus. Weiterhin gelten Wegerechte als Faktoren, die den Wert einer Immobilie bestimmen.

Immobilienmärkte beobachten und in etablierte Lagen investieren

Einer der Fehler von Privatanlegern ist es, sich nach einer günstigen Immobilie umzuschauen und dabei das Umfeld außer Acht zu lassen. Ist der Standort des Objekts allerdings von einer wachsenden Arbeitslosigkeit und einer Abwanderung der Bürger geprägt, ist von einem Kauf dringend abzuraten. Die Lage wirkt sich entscheidend auf den Wert der Immobilie aus. Wird in eine vermeintlich preiswerte Immobilie in einer Lage mit negativer Prognose investiert, kann sich der Kauf für den Eigentümer später als Verlust herausstellen. Wenn das Objekt aufgrund geringer Nachfrage nur schlecht vermietet werden kann, bleiben die Einnahmen aus und die Tilgung des Darlehens wird zur finanziellen Belastung. Außerdem lässt sich die Immobilie in einer kaum nachgefragten Lage zu einem späteren Zeitpunkt häufig nur mit einem Abschlag auf den Preis verkaufen. Daher sollte das Interesse nicht nur der Immobilie selbst gelten, sondern auch dem Marktumfeld, in dem sie sich befindet. Laut Andreas Schrobback betrug der Anstieg des Investitionsvolumens in mittelgroßen Städten einen hohen Prozentsatz, die eine gute Kaufkraft und eine Zunahme der Haushalte vorweisen konnten.

Vor dem Kauf über die örtlichen Bauvorschriften informieren

Käufer vergessen bei aller Freude über ihr neues Haus häufig, dass die Vorschriften zu Erweiterungen und Neubauten überall anders geregelt sind. Während mancherorts nur ein geringer Abstand zum Nachbar einzuhalten ist, gelten woanders wesentlich striktere Regelungen. Wenn Erwerber planen, das Gebäude an ihre persönlichen Vorstellungen anzupassen, sollten sie sich daher über die örtlichen Vorschriften erkundigen. Hinweise dazu finden sich im Bebauungsplan, der die Möglichkeiten von baulichen Aktivitäten genau regelt. Darin kann auch festgelegt sein, dass kein Flachdach erlaubt ist oder kein Geräteschuppen im Garten entstehen darf. Stimmen die Vorgaben nicht mit der Bauart des Hauses überein, sollte der Verkäufer die Baugenehmigung für die abweichenden Details vorlegen können.

Bild © Kzenon – Fotolia.com

Andreas Schrobback Berlin – Energiewende erfordert Investitionen

Andreas Schrobback Berlin

Andreas Schrobback Berlin

(Berlin, 07.02.2013) Mit dem Einbau von neuen Fenstern, der Dämmung von Außenwänden und einer neuen Heizanlage lässt sich der Energieverbrauch eines Bestandsgebäudes deutlich senken. Damit können nicht nur die Ausgaben für teure Heizrechnungen gesenkt werden, sondern es lässt sich gleichzeitig auch der Wohnkomfort verbessern.

Die Energieeinsparverordnung zielt mit ihren Vorschriften darauf ab, den Verbrauch von Heizenergie durch bauliche Maßnahmen zu verbessern. Es sollte jedoch auch im eigenen Interesse eines jeden Eigentümers liegen, sein Gebäude energetisch zu modernisieren. Kann ein Haus eine gute Energiebilanz vorweisen, lässt es sich zu einem höheren Marktwert anbieten und ist leichter verkäuflich. Außerdem sind die Nebenkosten ein wichtiges Kriterium für Mieter und wirkt sich auf die Einnahmen des Eigentümers aus. Daher kann sich die energetische Sanierung sowohl für Eigennutzer als auch Eigentümer einer vermieteten Immobilie als vorteilhaft erweisen.

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen beantragen

Die Kosten für die Investition müssen Eigentümer nicht in vollem Umfang selbst tragen. Die Regierung hat finanzielle Anreize geschaffen, um die Sanierung von Bestandsbauten voranzubringen. Bei der KfW-Bank sind mehrere Förderprogramme erhältlich, mit denen Eigentümer ihre Immobilie energieeffizient modernisieren können. Wenn Eigentümer eine qualifizierte Baubegleitung für die Planung und Durchführung der baulichen Maßnahmen in Anspruch nehmen, erhalten sie Zuschüsse für die Kosten des Sachverständigen. Die Baubegleitung ist in vielen Fällen zweckmäßig, um die Sanierung professionell und mit dem bestmöglichen Ergebnis vornehmen zu können. Darüber hinaus können Hausbesitzer einen Investitionszuschuss beantragen. Die Finanzierung gilt sowohl für einzelne Maßnahmen, wie etwa den Einbau einer neuen Heizungsanlage, als auch für eine komplette Sanierung zum Energieeffizienzhaus. Das Förderprogramm ist auf die Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie auf Eigentumswohnungen ausgerichtet. Zusätzlich lässt sich bei Bedarf ein Kredit mit besonders günstigen Konditionen für die energetische Sanierung beantragen.

Eigentümer sollten sich frühzeitig damit beschäftigen, welche Anforderungen durch die Energiewende auf sie zukommen werden und finanzielle Rücklagen für die Gebäudesanierung bilden. Andreas Schrobback aus Berlin macht auf den hohen Bedarf bei Immobilien in der Hauptstadt aufmerksam und berät seine Kunden zu den Möglichkeiten der Finanzierung. Eigentümer wissen häufig nicht, welches Förderprogramm zu ihrem Vorhaben passt und wie sich die Kosten für eine Gebäudesanierung finanzieren lassen. Insbesondere bei den Gebäuden aus den 1960er und 70er Jahren, die über eine schlechte Energiebilanz verfügen, ist die Modernisierung häufig sehr aufwendig. Daher ist eine gute Beratung notwendig, um die Immobilie nicht aus Kostengründen mit Verlust verkaufen zu müssen. Ab diesem Jahr können die Anträge für die neuen Förderprogramme gestellt werden, die zunächst auf ein maximales Volumen begrenzt sind.

Denkmalimmobilien in Berlin sanieren

Denkmalgeschützte Immobilien sind bei Anlegern beliebt und zeichnen sich durch ihre erhaltenswerte Architektur aus. Außerdem werden die Immobilien häufig auch erworben, um die persönliche Steuersituation zu optimieren. Vielen Käufern ist dabei noch gar nicht bekannt, dass sich auch denkmalgeschützte Gebäude durchaus energetisch sanieren lassen. Mit geeigneten Maßnahmen, die von der örtlichen Denkmalpflege genehmigt werden, lässt sich der Energieverbrauch senken und der Wert des Gebäudes steigern. Für die Modernisierung von Denkmalimmobilien wird eine spezielle Förderung angeboten. Das Programm KfW-Effizienzhaus Denkmal kann von Eigentümern eines Baudenkmals beantragt werden, die entweder Einzelmaßnahmen planen oder eine Komplettsanierung durchführen wollen. Die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes erfordert aufgrund der besonderen Auflagen eine fachmännische Planung. Daher kann es für Interessenten solcher Immobilien sinnvoll sein, das Objekt von einem erfahrenen Bauträger zu erwerben, der die Denkmalsanierung durchführt. Auch bei dieser Variante lassen sich die Kosten für den Sanierungsanteil von der Steuer absetzen.

Immobilienprofi Andreas Schrobback erläutert, wie sich mit Denkmalimmobilien Steuern sparen lassen

Andreas Schrobback

Andreas Schrobback

(Berlin, 28.01.2013) Der Erwerb einer Denkmalimmobilie kann bei idealen Voraussetzungen unter vielen Aspekten als vorteilhaft erachtet werden. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten von Kosten für Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, Angabe der Belastung aus Finanzierungszinsen zur Steueroptimierung bei Vermietung, stilvolles Ambiente bei attraktiven Mietrenditen und natürlich der Erhalt kulturhistorisch bedeutender Objekte sind dabei reizvolle Themen für Interessenten. Neben einer besonders stilvollen und kulturell bedeutenden Bausubstanz können Erwerber also zusätzlich einige mögliche steuerliche Vorteile erhalten. Voraussetzung ist, dass sich der Interessent vorab genauestens über die Möglichkeiten und Bedingungen informiert.

Was ist eine Denkmalimmobilie?

Die genauen Definitionen und Regelungen zu Denkmalimmobilien finden sich im Denkmal-Schutz-Gesetz (DSchG). Der Erhalt historischer Bausubstanz ist ein primäres Ziel der Bemühungen durch die Verantwortlichen auf den politischen Entscheidungsebenen. Aus diesem Grund werden besonders erhaltenswerte Objekte in bestimmten Gebieten als Baudenkmal in entsprechende Verzeichnisse eingetragen. Die oft prachtvollen und aus baukünstlerischer Sicht faszinierenden Objekte haben jedoch nicht nur einen kulturellen Nutzen: Sie eignen sich oft auch aus der Sicht des Kapitalanlegers für ein Investment. Hier spielen insbesondere die möglichen staatlichen Förderungen eine tragende Rolle.

Die Vorteile von Denkmalimmobilien

Ist der Denkmalstatus einer Immobilie durch die Aufnahme in die entsprechenden Aufstellungen der Denkmalbehörde einmal anerkannt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer staatlichen Förderung. Im Rahmen der im betreffenden Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel können diese unter bestimmten Voraussetzungen vom Eigentümer in Anspruch genommen werden. So regeln z. B. die §§ 7 h/i des Einkommensteuergesetzes (EStG) die steuerliche Förderung von Denkmalimmobilien für einen privaten Erwerber. Hierdurch eröffnet sich für private Investoren die Möglichkeit, nicht nur von zukünftigen Mieteinnahmen, sondern zusätzlich noch durch die mögliche Geltendmachung von Abschreibungen die persönliche Steuerlast zu drücken. Bei einer Vermietungsabsicht besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die bei einer Immobilienfinanzierung auftretenden Zinsbelastungen als Werbungskosten in der Steuererklärung anrechnen zu lassen. Das Mietniveau von sanierten Baudenkmälern ist in der Regel höher als bei vergleichbaren Bauten ohne Denkmalcharakter.

Denkmal-AfA für eine mögliche Steueroptimierung

Der Staat unterstützt Immobilien mit Denkmalstatus durch mögliche steuerliche Entlastungen. So können die Kosten für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an einem Baudenkmal durch den Erwerber abgeschrieben werden – und zwar für das Herstellungsjahr und die 7 folgenden Jahre mit bis zu 9 % der Kosten, danach weitere 4 Jahre mit bis zu 7 %. Dadurch können die anfallenden Kosten für vermietete Baudenkmäler möglicherweise vollständig steuerlich abgesetzt werden, Bedingung ist allerdings, dass Immobilie sich in entsprechenden Sanierungsgebieten bzw. geförderten Entwicklungsbereichen befindet und die durchgeführten Arbeiten behördlich genehmigt wurden. Ist das Baudenkmal nicht für die Vermietung bestimmt, können bei Voraussetzungserfüllung immerhin noch Abschreibungsmöglichkeiten der Kosten für 10 Jahre mit bis zu 9 % p.a. angesetzt werden – was immerhin die Anrechnung von 90 % der Gesamtkosten bedeutet.

Weitere Entlastungsmöglichkeiten für vermietete Baudenkmäler

Sollen erworbene Baudenkmäler vermietet werden, können die Finanzierungskosten (Schuldzinsen) in der Steuererklärung angegeben werden. Diese mindern als Werbungskosten die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und können so der Steueroptimierung dienen. In vielen Fällen entsteht während der Darlehenslaufzeit ein Negativertrag, sodass die Mieterträge steuerfrei sein können. Details hierzu kann der Steuerberater anhand der persönlichen Situation ermitteln. Zusätzlich gibt es bei Baudenkmälern, die nach 1925 errichtet wurden die Möglichkeit der linearen Abschreibung für maximal 50 Jahre mit jährlich 2 % der Altbausubstanz. Bei älteren Gebäuden können sogar 2,5 % jährlich bis zu 40 Jahre lang in Anrechnung gebracht werden.

Andreas Schrobback sieht in den möglichen Steuervorteilen einen klaren Vorteil von Baudenkmälern

Baudenkmäler sind laut Andreas Schrobback eine attraktive Möglichkeit, ein historisch bedeutendes Objekt zu erhalten und daraus noch einen möglichst großen steuerlichen Nutzen zu ziehen. Egal ob als eigengenutztes Objekt oder als Renditeobjekt zur Vermietung – Baudenkmäler bieten je nach Ausgangssituation sehr attraktive Wohn- und Anlagemöglichkeiten.